ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Firma Isa Beqiri - Haus- und Gartenservice

§ 1 Geltungsbereich und Einbindung

 

(1) Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Isa Beqiri, Lohweg 55, 90537 Feucht (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen.

 

(2) Einbindung der AGB: Diese AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Der Kunde wurde vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen
• Die AGB wurden dem Kunden in zumutbarer Weise zugänglich gemacht (Aushändigung, E-Mail-Versand, Download-Link)
• Dem Kunden wurde eine angemessene Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt

 

(3) Anerkennung der AGB: Die Anerkennung erfolgt durch:
• Schriftliche Bestätigung des Kunden (Unterschrift, E-Mail-Bestätigung, Auftragsannahme durch Lexware Office)
• Vertragsunterzeichnung nach ordnungsgemäßem Hinweis auf die AGB
• Annahme der Leistung nach ausdrücklicher Zustimmung zu den AGB

 

(4) Ausschluss fremder Bedingungen: Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

(5) Individualvereinbarungen: Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor und bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


(2) Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch den Beginn der Arbeiten nach vorheriger AGB-Anerkennung.


(3) Planungsleistungen werden nur dann berechnet, wenn Sie zuvor ausdrücklich einer kostenpflichtigen Planung zugestimmt haben. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 64,00 € zzgl. MwSt.


(4) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 3 Unsere Leistungen

 

(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.


(2) Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen Ihrer schriftlichen Zustimmung und werden gesondert berechnet.


(3) Wir sind berechtigt, qualifizierte Subunternehmer für die Ausführung der Arbeiten einzusetzen.


(4) Teilleistungen und Teillieferungen sind ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Die Vergütung richtet sich nach unserem Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


(2) Bei größeren Projekten (ab 5.000 €) leisten Sie vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30 – 50 % der Auftragssumme. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.


(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.


(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Mahngebühren: 5,00 € (1. Mahnung), 10,00 €

 (2./3. Mahnung).

 

§ 5 Ausführungsfristen und Leistungshinderung


(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

(1) Leistungsfristen gelten als ungefähr, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.


(2) Bei höherer Gewalt, Wetterkatastrophen, Streik, behördlichen Eingriffen oder anderen unvorhersehbaren Umständen verlängern sich die Fristen entsprechend.


(3) Sie stellen rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen, Pläne und Leitungsauskünfte zur Verfügung.

 

§ 6 Abnahme der Arbeiten

 

(1) Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung und schriftliche Bestätigung innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige.


(2) Bei Nutzung der Leistung ohne Abnahmeverlangen gilt die Abnahme nach 6 Tagen als erfolgt.


(3) Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

 

§ 7 Gewährleistung

 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.


(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.


(3) Für Pflanzen, Rollrasen und Saatgut übernehmen wir keine Anwuchsgarantie, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart und vergütet.


(4) Für vom Kunden gelieferte Materialien oder Eigenleistungen übernehmen wir keine Gewährleistung.

 

§ 8 Haftungsregelungen

 

(1) Für Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.


(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.


(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


(4) Für Schäden durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 9 Winterdienst

 

(1) Der Auftragnehmer führt den Winterdienst auf den im Angebot bezeichneten Flächen gemäß den geltenden Bestimmungen der jeweiligen kommunalen Winterdienstsatzung (z. B. Markt Feucht) aus.


(2) Der Leistungsumfang umfasst das Räumen und Streuen der öffentlichen Gehwege entlang der Grundstücksgrenze zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit während der Winterperiode.


(3) Räum- und Streuzeiten:
• Montag bis Samstag: 07:00 Uhr – 20:00 Uhr
• Sonn- und Feiertage: 08:00 Uhr – 20:00 Uhr


(4) Es wird umweltverträgliches, abstumpfendes Streumaterial verwendet.


(5) Eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der Leistungserbringung besteht.


(6) Nach Ende der Winterperiode erfolgt eine Endreinigung der geräumten Flächen.


(7) Zuwege zu Hauseingängen, Garagenzufahrten, Innenhöfen oder sonstigen privaten Flächen sind nicht Bestandteil des Standard-Leistungsumfangs und können auf Wunsch gesondert vereinbart werden.


(8) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, außerhalb der oben genannten Zeiten tätig zu werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


(9) Der Winterdienst wird nach besten Kräften unter Berücksichtigung der jeweiligen Witterungsverhältnisse ausgeführt. Verzögerungen durch extreme Wetterlagen, unvorhersehbare Eisbildung, Maschinenausfälle oder Personalengpässe begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsstrafe.


(10) Der Auftraggeber bleibt im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, sofern die Räum- und Streupflicht nicht ausdrücklich vollständig auf den Auftragnehmer übertragen wurde.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 11 Datenschutz

 

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet.


(2) Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Feucht.


(2) Es gilt deutsches Recht.


(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

(4) Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

Geschäftsführer: Isa Beqiri
Haus- und Gartenservice
Lohweg 55, 90537 Feucht
Stand: Oktober 2025

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